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Behinderungsarten

Etwa zwei Drittel der Menschen mit Schwerbehinderungen in Sachsen haben eine körperliche Behinderung (Abbildung 9-12).254 Dazu gehören vor allem Beeinträchtigungen der Funktion von inneren Organen beziehungsweise Organsystemen sowie Funktionseinschränkungen von Gliedmaßen und Beeinträchtigungen der Sinne wie Sehbehinderungen, Schwerhörigkeit oder ähnliches. Frauen sind etwas häufiger von körperlichen Behinderungen betroffen als Männer. Eine wichtige Ursache für diesen geschlechtsspezifischen Unterschied liegt in dem erhöhten Risiko von Brustamputationen bei einer entsprechenden Krebserkrankung.

Etwa ein Viertel der Menschen mit Schwerbehinderungen hat eine geistig-seelische Behinderung. Hierzu zählen besonders häufig hirnorganische Psychosyndrome und symptomatische Psychosen sowie Psychosen wie Schizophrenie, Neurosen oder Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen.

Diese Verteilung ist in den vergangenen Jahren anteilig relativ konstant geblieben. Aufgrund des Anstiegs der Gesamtzahl aller Menschen mit Schwerbehinderungen haben sich die Gruppen jedoch entsprechend vergrößert. Geistig-seelische Schwerbehinderungen wurden 2005 bei 69.268 und 2015 bei 96.274 Personen anerkannt. Die Anzahl der Menschen mit anerkannten körperlichen Schwerbehinderungen stieg von 203.506 auf 250.496 Personen.

Abbildung 9-12: Verteilung der schwersten Behinderung unter den Menschen mit Schwerbehinderungen, in Prozent, 2005 bis 2015

64 Prozent der Menschen mit Schwerstbehinderung haben eine körperliche Einschränkung. Von 2005 auf 2015 ist der Wert konstant um insgesamt 3 Prozent gesunken. Der Anteil der geistig-seelisch Behinderten ist leicht angestiegen. 2015 lag er bei 24,6 Prozent.

Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Statistik der schwerbehinderten Menschen,
eigene Darstellung Prognos AG

 

254 In vielen Fällen hat ein Mensch mit Schwerbehinderungen nicht nur eine einzelne, klar abgrenzbare Behinderung, sondern mehrere. An dieser Stelle wird die Art der schwersten Behinderung betrachtet.

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