Hauptinhalt

Prävention und Gesundheitsförderung in Sachsen

Die Ausführungen zur Sterblichkeit und Krankheitslast in Sachsen lassen die Frage aufkommen, wie die Gesundheit weiter verbessert werden kann. Neben Kuration beziehungsweise Therapie, Rehabilitation und Pflege sind Prävention und Gesundheitsförderung wichtige Versorgungssegmente des Gesundheitssystems. Das gemeinsame Ziel von Prävention sowie Gesundheitsförderung ist sowohl ein individueller als auch ein kollektiver Gesundheitsgewinn für bestimmte Zielgruppen oder die Gesamtbevölkerung. Während Prävention oder »Krankheitsprävention« bei der Entstehung von Krankheiten ansetzt, ist der Ansatz von Gesundheitsförderung die Entstehung von Gesundheit, also die Frage, was gesund macht und gesund erhält (Antonovsky, 1987, siehe auch Hurrelmann et al., 2014). Im Folgenden werden die in Sachsen bestehenden, übergeordneten Strukturen der Gesundheitsförderung und Prävention sowie die Gesundheitsziele dargestellt. In den weiteren Kapiteln werden schließlich jeweils zu den Alters- oder Zielgruppen sowie zu ausgewählten Erkrankungen mögliche Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention diskutiert sowie einige in Sachsen durchgeführte Projekte skizziert.

Die Landesrahmenvereinbarung und Strukturen der Prävention und Gesundheitsförderung in Sachsen

Am 1. Juni 2016 unterzeichneten die Sächsische Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz sowie die Vertreter der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung die Landesrahmenvereinbarung (LRV) gemäß § 20f SGB V für den Freistaat Sachsen. Ziel dieser LRV ist die Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie im Freistaat Sachsen unter Berücksichtigung der bundeseinheitlichen trägerübergreifenden Rahmenempfehlungen, den Zielen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie, Inhalten aus den sächsischen Gesundheitszielen sowie regionalen Erfordernissen.127

Im Freistaat Sachsen bestehen langjährige Strukturen der Zusammenarbeit sowie verbindliche Kooperationen. Die Geschäftsstelle der LRV ist seit 2016 bei der Sächsischen Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e.V. (SLfG) angesiedelt. Bereits 1990 wurde die SLfG gegründet. Diese ist ein gemeinnütziger, politisch und konfessionell unabhängiger Verein mit einem ehrenamtlich arbeitenden Vorstand. 50 Organisationen des sächsischen Gesundheitswesens sind Mitglieder der SLfG, darunter Berufsverbände, Bildungseinrichtungen, Gesundheitsämter, Gesundheitsverbände, Krankenkassen, medizinische Einrichtungen, Ministerien, Stadtverwaltungen und Landratsämter, Wohlfahrts- und Hilfsorganisationen sowie Einzelmitglieder.

Auf kommunaler Ebene hat sich in Sachsen die Struktur der Regionalen Arbeitsgemeinschaften für Gesundheitsförderung (RAG) etabliert, innerhalb derer vorhandene Strukturen auf freiwilliger Basis genutzt und verknüpft werden.128 Mittlerweile besteht in den meisten sächsischen Landkreisen beziehungsweise Kreisfreien Städten eine RAG für gemeindenahe Programme.

Gesundheitsziele und Schwerpunkte in Sachsen

Gesundheitsziele sind Vereinbarungen der verantwortlichen Akteure im Gesundheitssystem. Mit diesem gesundheitspolitischen Instrument werden Ziele zur Verbesserung der Gesundheit in definierten Bereichen oder für bestimmte Gruppen festgelegt sowie Empfehlungen und Maßnahmenkataloge zur Zielerreichung erstellt. Die Beteiligten verpflichten sich zur Umsetzung in ihren Verantwortungsbereichen – inklusive Zeitplan zur Umsetzung. Die nachhaltige Entwicklung und Umsetzung von Gesundheitszielen ist als langfristiger Prozess angelegt. 129

In Sachsen wurden die Ziele der Bundesrahmenempfehlungen

  • gesund aufwachsen,
  • gesund leben und arbeiten sowie
  • gesund im Alter

als Landesgesundheitsziele in der LRV übernommen. Diese Oberziele orientieren sich am Lebenslauf, um zu gewährleisten, dass mit Maßnahmen der lebensweltbezogenen Prävention grundsätzlich alle Menschen erreicht werden können. In Sachsen wurden die Gesundheitsziele zusätzlich ergänzt durch die Gesundheitsförderung von Erwerbslosen als prioritäres Handlungsfeld.

In den folgenden Kapiteln werden für die unterschiedlichen Zielgruppen konkrete Maßnahmen und Projekte zur Gesundheitsförderung und Prävention in Sachsen exemplarisch beschrieben.

 

Fußnoten

127 Präambel der Landesrahmenvereinbarung für den Freistaat Sachsen gemäß § 20f SGB V – https://www.gesunde.sachsen.de/download/Verwaltung/PraevG%20LRV%20SN%2001.06.16.pdf (Abruf am 09.07.2018).

128 https://www.slfg.de/arbeitsfelder/kommunale-gesundheitsfoerderung/rag-in-sachsen/ (Abruf am 04.04.2018).

129 http://gesundheitsziele.de/cgi-bin/render.cgi?__cms_page=was_sind_gz (Abruf am 23.03.2018).

zurück zum Seitenanfang