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Förderung der Selbstbestimmung und Teilhabe

Behindertenpolitische Maßnahmen haben das Ziel, Benachteiligungen zu vermeiden und Wege für eine möglichst selbstbestimmte Lebensführung und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu eröffnen. Hierfür steht ein breites Spektrum von Leistungen zur Teilhabe zur Verfügung. Im Folgenden wird exemplarisch über die Ausgabenentwicklung für die Einglie­derungshilfe sowie die Leistungen des Integrationsamtes berichtet.264

 

Fußnoten

264 Für einen umfassenden Überblick über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen vergleiche 6. Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen (in Vorbereitung).

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