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Menschen mit Behinderungen

Im folgenden Kapitel des Sozialberichtes geht es um die Lebenslage von Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.245 Im Mittelpunkt der Analysen stehen Personen, die nach dem SGB IX als schwerbehindert anerkannt sind, also einen gesetzlich anerkannten Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder höher haben.246 In Sachsen trifft dies auf rund 10 Prozent der Bevölkerung zu.

In der Bundesrepublik Deutschland darf niemand aufgrund einer Behinderung benachteiligt werden. Das garantiert unter anderem Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes. Dieses Benachteiligungsverbot wird durch weitere Bundes- und Landesgesetze sowie durch die UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland 2009 ratifiziert hat, untermauert. Die Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen und eine gleichberechtigte berufliche und gesellschaftliche Teilhabe sind wichtige gesellschaftspolitische Ziele. Das folgende Kapitel bietet einen datenbasierten Überblick über die Teilhabesituation von Menschen mit Behinderungen in Sachsen. Anhand demografischer Daten werden zunächst drei grundlegende Entwicklungen nachgezeichnet:

  • Die Anzahl und der Anteil der Menschen mit Schwerbehinderungen an der sächsischen Gesamtbevölkerung haben insgesamt zugenommen.
  • Hierbei zeigen sich erhebliche regionale Unterschiede.
  • Männer haben, vor allem im höheren Alter, häufiger eine Schwerbehinderung als Frauen.

Die weiteren Analysen beleuchten die Teilhabechancen beziehungsweise Zugänglichkeit verschiedener Lebensbereiche für Menschen mit Behinderungen.247 Sie sind entscheidend für die Verfügbarkeit von Handlungsressourcen und damit für die Lebenslage von Menschen mit Behinderungen. Der Ausprägung gesellschaftlicher Inklusion kann man sich im Rahmen der Sozialberichterstattung beispielsweise dadurch nähern, dass gezeigt wird, inwiefern Menschen mit Behinderungen im Vergleich zu Menschen ohne Behinderungen Zugang zu gesellschaftlichen Lebensbereichen haben (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2016). Dies geschieht im Folgenden für die Bereiche Bildung, Erwerbsarbeit und Einkommen.248 Die eingangs genannten demografischen Entwicklungen und ihre Folgen spiegeln sich in diesen Kontexten wider. Auf den folgenden Seiten werden diese grundlegenden Entwicklungen bei guter Datenbasis daher durchgehend berücksichtigt.

Beim Vorliegen einer Schwerbehinderung können die betroffenen Personen ein Anrecht auf Leistungen der Eingliederungs- und Sozialhilfe haben, die eine weitgehende und möglichst selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen sollen. Daher geht es in diesem Kapitel auch um die Leistungen zur Förderung der Selbstbestimmung und Teilhabe durch die entsprechenden Hilfesysteme. Auch hier werden Leistungsentwicklungen im Zusammenhang mit den demografischen Befunden gezeigt.

Die Analysen basieren auf Daten des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen (Statistik der Schwerbehinderten Menschen, Amtliche Schulstatistik, Mikrozensus, Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe, Statistik der Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII), Bevölkerungsvorausberechnungen des Forschungszentrums Generationenverträge, der Bundesagentur für Arbeit sowie der Ergebnis- und Finanzrechnung des KSV Sachsen.249

 

245 Vergleiche ausführlich zur Begrifflichkeit von Beeinträchtigung und Behinderung Hirschberg, 2009.

246 In diesem Kapitel wird überwiegend über die Situation von Menschen mit anerkannten Schwerbehinderungen berichtet. Dabei handelt es sich um eine Teilgruppe aller Menschen mit Behinderungen. Sie umfasst Personen, bei denen ein GdB zwischen 50 und 100 festgestellt wurde. Darüber hinaus gibt es jedoch eine große Gruppe von Menschen, die eine anerkannte Behinderung mit einem GdB von unter 50 haben oder auf eine Anerkennung der Behinderung verzichten. Der Grund für die Wahl dieser Teilgruppe der Menschen mit Behinderungen ist die vergleichsweise gute Verfügbarkeit von Daten für die Gruppe der Menschen mit Schwerbehinderungen.

247 Zum Begriff Inklusion vergleiche Wansing, 2015.

248 Weitergehende Darstellungen beinhaltet der sechste Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen (in Vorbereitung).

249 Daten zu Menschen mit Behinderungen und einem GdB von unter 50 liegen auch in der Behindertenstrukturstatistik des Kommunalen Sozialverbands Sachsens vor. Diese Daten waren für diesen Bericht jedoch aus methodischen Gründen nicht nutzbar.

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