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Senioren

Die geringe Geburtenrate sowie die Abwanderungsbewegungen vorwiegend der jüngeren Bevölkerung verändern die Altersstruktur in Sachsen. Dies zeigt sich unter anderem am Anteil der Senioren, also der Bevölkerung im Alter von 65 und mehr Jahren, an der Gesamtbevölkerung. Er lag 2000 bei 19 Prozent und nahm bis 2015 auf 25 Prozent zu.99 Bis 2030 ist ein weiterer Anstieg auf über 30 Prozent zu erwarten.

Möglichkeiten der sozialen Teilhabe, die Vermeidung von Armut und die Unterstützung bei Einsamkeit und Altersarmut rücken in einer alternden Bevölkerung immer stärker in den gesellschafts- und sozialpolitischen Fokus. Die gegenwärtige, vergangene und zukünftige Lebenslage der Senioren in Sachsen werden daher mit Hilfe von Indikatoren für die drei Schwerpunkte Demografie und Gesundheit, Einkommens- und Vermögenssituation sowie Armutsrisiko analysiert.

Zentrale Datenquelle ist das Statistische Landesamt Sachsen, welches in erster Linie auf den Mikrozensus und auf die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) zurückgreift.100 Während Informationen aus dem Mikrozensus zwischen 2005 und 2015 jährlich vorliegen, bietet die EVS eine größere Detailtiefe, allerdings begrenzt auf die Jahre 2003, 2008 und 2013. Daten zu Rentenzahlbeträgen wurden darüber hinaus vom Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen über die Deutsche Rentenversicherung Bund bezogen und bereitgestellt. Der Prognosehorizont reicht bis 2030. Auswertungen zu Indikatoren, die der Darstellung der gesundheitlichen Lage und Entwicklung der Senioren dienen, werden im Kapitel Ältere Menschen betrachtet. Damit im Zusammenhang stehende Entwicklungen in der Pflege werden ausführlich im Kapitel Pflege dargestellt.

 

Fußnoten

99 Im Folgenden umfasst der Begriff »Senioren« sowohl Männer als auch Frauen. Wenn nur eine der beiden Gruppen gemeint und dies nicht klar ersichtlich ist, wird dies entsprechend deutlich gemacht.

100 Die Erhebung erstreckt sich auf die Privathaushalte am Ort der Hauptwohnung, deren monatliches Haushaltsnettoeinkommen weniger als 18.000 Euro beträgt. Generell nicht in die Erhebung einbezogen werden Personen ohne festen Wohnsitz (Obdachlose) sowie Personen in Gemeinschaftsunterkünften und Anstalten, da es dafür keine validen Zahlen gibt.

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