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Glossar

Äquivalenzeinkommen

Das Äquivalenzeinkommen ist ein gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen. Es wird ermittelt, indem das Haushaltsnettoeinkommen durch die Summe der Bedarfsgewichte der im Haushalt lebenden Personen dividiert wird. Nach EU-Standard wird zur Bedarfsgewichtung die neue OECD-Skala verwendet. Danach wird der ersten erwachsenen Person im Haushalt das Bedarfsgewicht 1 zugeordnet, für die weiteren Haushaltsmitglieder werden Gewichte von < 1 eingesetzt (0,5 für weitere Personen im Alter von 14 und mehr Jahren und 0,3 für jedes Kind im Alter von unter 14 Jahren), weil angenommen wird, dass sich durch gemeinsames Wirtschaften Einsparungen erreichen lassen.

Altenquotient

Der Altenquotient wird berechnet, indem die Anzahl der über 64-Jährigen mit der Anzahl der Menschen zwischen 20 bis unter 65 Jahre dividiert wird und der Quotient mit 100 multipliziert wird. Ein Altenquotient von 50 besagt, dass auf einen über 64-Jährigen zwei Menschen im Alter zwischen 20 bis unter 65 Jahre kommen.

Armutsgefährdungsquote

Die Armutsgefährdungsquote berechnet sich als Anteil der Personen, deren Äquivalenzeinkommen weniger als 60% des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung (in Privathaushalten) der jeweiligen Region (in diesem Fall Sachsen) beträgt. Das Äquivalenzeinkommen ist ein gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen. Es wird ermittelt, indem das Haushaltsnettoeinkommen durch die Summe der Bedarfsgewichte der im Haushalt lebenden Personen dividiert wird.

Bedarfsgemeinschaft

Eine Bedarfsgemeinschaft (BG) bezeichnet eine Konstellation von Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Von jedem Mitglied der BG wird erwartet, dass es sein Einkommen und Vermögen zur Deckung des Gesamtbedarfs aller Angehörigen der BG einsetzt (Ausnahme: Kinder). Es besteht eine sogenannte bedingte Einstandspflicht. Eine BG (gem. § 7 SGB II) hat mindestens einen Leistungsberechtigten (LB). Des Weiteren zählen dazu die im Haushalt lebenden Eltern, der im Haushalt lebende Elternteil und/oder der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils des LB, sofern der LB das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, als Partner des LB, der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte oder Lebenspartner, eine Person, die mit dem LB in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder des LB, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können. Bedarfsgemeinschaften lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-BG und sonstiger BG.

Beschäftigte in Vollzeit und Teilzeit

Als »Vollzeitarbeit« gilt eine Beschäftigung, in der die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer regelmäßig die normalerweise übliche beziehungsweise tarifvertraglich festgelegte Arbeitszeit in Anspruch nimmt. Als »Teilzeitarbeit« gilt eine Beschäftigung, in der die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vereinbarungsgemäß nicht die volle, aber regelmäßig zu einem Teil die normalerweise übliche beziehungsweise tarifvertraglich festgelegte Arbeitszeit in Anspruch nimmt. In der Pflegestatistik fallen unter Vollzeitbeschäftigung Personen, deren Arbeitszeit in der Regel der betriebsüblichen Arbeitszeit entspricht. Es wird eine betriebliche wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden als 100-prozentiger Beschäftigungsumfang unterstellt. Unter Teilzeitbeschäftigung fallen Personen, in deren Arbeitsvertrag eine kürzere als die betriebliche Wochenarbeitszeit vorgesehen ist.

Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kapitel SGB XII) hat die Aufgabe, eine drohende Behinderung zu verhüten, eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen beziehungsweise zu mildern und die Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft einzugliedern.

Fertilitätsrate (Zusammengefasste Geburtenziffer)

Sie gibt an, wie viele Kinder eine Frau im Laufe ihres Lebens bekommen würde, wenn ihr Geburtenverhalten so wäre wie das der Frauen von 15 bis unter 50 Jahren im betrachteten Jahr. Die zusammengefasste Geburtenziffer wird berechnet, indem die altersspezifischen Geburtenziffern für jedes Altersjahr von 15 bis unter 50 Jahren addiert werden. Diese altersspezifischen Geburtenziffern ergeben sich als Verhältnis der von Frauen eines Altersjahres geborenen Kinder zu allen gleichaltrigen Frauen im betrachteten Kalenderjahr.

Gini-Koeffizient

Der Gini-Koeffizient ist ein Maß der relativen Konzentration beziehungsweise Ungleichheit und kann einen Wert zwischen null und eins annehmen. Im Falle der Gleichverteilung ergibt sich für den Gini-Koeffizienten ein Wert von null und im Falle der Konzentration des gesamten Einkommens auf nur eine Person ein Wert von eins. Je höher also der Gini-Koeffizient ausfällt, desto größer ist die Ungleichverteilung.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung handelt es sich um eine eigenständige, bedarfsabhängige Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Anspruchsberechtigt sind zum einen ältere Personen, die die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII erreicht haben, und zum anderen volljährige Personen, die im Sinne des § 43 Absatz 2 SGB VI dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Die Leistungen der Grundsicherung sollen hauptsächlich dazu beitragen, die so genannte »verschämte Armut« einzugrenzen. Im Gegensatz zur Hilfe zum Lebensunterhalt bleiben deshalb Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern und Eltern unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen im Einzelnen unter einem Betrag von 100.000 € liegt.

Hilfe zur Pflege

Die Hilfe zur Pflege wird bedürftigen Personen gewährt, die infolge einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße auf fremde Hilfe angewiesen sind. Sie wird jedoch nur geleistet, wenn der Pflegebedürftige die Pflegeleistungen finanziell weder selbst tragen kann noch sie von anderen – zum Beispiel der Pflegeversicherung – erhält.

Inzidenz

hier Anteil Neuerkrankter an einer Bevölkerung innerhalb eines Jahres; zumeist je 100.000 Einwohner angegeben.
Jugendquotient: Der Jugendquotient wird berechnet, indem die Anzahl der unter 20-Jährigen mit der Anzahl der Menschen zwischen 20 bis unter 65 Jahre dividiert wird. Ein Jugendquotient von 20 besagt, dass auf einen unter 20-Jährigen fünf Menschen im Alter zwischen 20 bis unter 65 Jahre kommen.

Lebenserwartung

Die Kennziffer Lebenserwartung gibt an, wie viele Jahre ein Mensch in einem definierten Alter bei unveränderten gegenwärtigen Sterberisiken im Durchschnitt noch leben würde. Die Lebenserwartung ist ein im Vergleich zu den Sterblichkeitsraten sehr anschaulicher Indikator zur zusammenfassenden Beurteilung der gesundheitlichen Lage und medizinischen Versorgung einer Bevölkerung. Die fernere Lebenserwartung der Nulljährigen wird hierbei auch als mittlere Lebenserwartung bezeichnet. Sie darf nicht als prognostischer Wert verstanden werden, sondern als eine Momentaufnahme, die die durchschnittliche aktuelle Lebenserwartung der untersuchten Bevölkerung wiedergibt. Berechnungsgrundlage für die Lebenserwartung ist die so genannte Sterbetafel, die modellhaft anhand der alters- und geschlechtsspezifischen Sterberaten des untersuchten Kalenderzeitraums (ein oder mehrere zusammengefasste Jahre) berechnet wird. Im Prinzip entspricht die so berechnete Lebenserwartung der (bezüglich der Altersstruktur) bereinigten Sterblichkeit und ist somit besonders geeignet für Zeitreihenanalysen und regionale Vergleiche.

Leistungsempfänger der Pflegeversicherung

Die hier dargestellten Leistungsempfänger der Pflegeversicherung sind Personen, die über einen den Stichtag (31. Dezember) umfassenden Zeitraum regelmäßig Leistungen der Pflegeversicherung erhalten oder eine Leistung zum Stichtag genehmigt bekamen. Diese Personen erhalten somit Sachleistungen durch ambulante Dienste beziehungsweise in stationären Pflegeeinrichtungen oder Geldleistungen für die Pflege zu Hause durch Angehörige, Lebenspartner, Nachbarn oder sonstige ehrenamtliche oder nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen. Sie können aber auch kombinierte Leistungen (Sach- und Geldleistungen) in Anspruch nehmen.

Mortalitätsrate, standardisiert (SMR)

epidemiologische Kennzahl, die es ermöglicht, die Sterblichkeit in Regionen zu vergleichen, indem regionale Geschlechts- und Altersunterschiede herausgerechnet werden. Bezugswert ist beispielsweise die durchschnittliche Sterblichkeit in Sachsen, die mit 100 Prozent angeben wird. Werte darüber belegen eine höhere und Werte darunter eine niedrigere Sterblichkeit als im Landesdurchschnitt.

Palma-Ratio

Die Palma-Ratio setzt die Einkommenssumme der obersten 10 Prozent der Einkommensverteilung in Relation zur Einkommenssumme der untersten 40 Prozent. Die Grundlage hierfür ist die Beobachtung, dass die obersten 10 Prozent und die am geringsten verdienenden 40 Prozent in fast allen Ländern gemeinsam über die Hälfte des Einkommensvolumens verfügen. Die Palma-Ratio zeigt, in welchem Verhältnis diese Einkommenssumme zueinandersteht. Eine Ratio von 1 zeigt, dass die oberen 10 Prozent über eine gleich hohe Einkommenssumme wie die unteren 40 Prozent verfügen, demnach das vierfache Pro-Kopf-Einkommen hätten.

Pflegebedürftige

Pflegebedürftige sind Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für ihre gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf Dauer in erheblichem oder höherem Maße Hilfe benötigen. Die Pflegebedürftigkeit bezieht sich auf die Körperpflege, die Ernährung, die Mobilität und die hauswirtschaftliche Versorgung.

Pflegebedürftigkeit

Die Pflegebedürftigkeit ist nach dem SGB XI in drei Pflegestufen eingeteilt. Die Zuordnung der Pflegestufen erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Pflegestufe I erhalten bis 2016 Personen, die erheblich pflegebedürftig sind; Pflegebedürftige der Pflegestufe II sind schwer pflegebedürftig, Pflegebedürftige der Pflegestufe III sind schwerstpflegebedürftig. Härtefälle mit einem außergewöhnlich hohen und intensiven Pflegeaufwand, der das übliche Maß der Pflegestufe III weit übersteigt, werden ebenfalls hier zugeordnet.

Prävalenz

Die Prävalenz zeigt hier den Anteil der Personen an einer Bevölkerung, die zu einem bestimmten Zeitpunkt/-raum an einer Krankheit erkrankt sind; zumeist wird sie je 100.000 Einwohner angegeben.
Rentnerhaushalte: Rentnerhaushalte sind Haushalte, deren Haupteinkommensbezieherin oder -bezieher (Person eines Haushalts, die den größten Beitrag zum Haushaltsnettoeinkommen leistet) das überwiegende Einkommen aus Renten der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht.

Sterblichkeitsrate, altersstandardisiert

Die (direkte) Altersstandardisierung ist ein wichtiges epidemiologisches Verfahren, um sinnvolle Vergleiche zwischen Bevölkerungen mit unterschiedlicher Altersstruktur zu ermöglichen. Bei der Altersstandardisierung werden altersspezifische Sterberaten der zu untersuchenden Bevölkerungen mit der Bevölkerungsstruktur einer Referenzbevölkerung gewichtet. Diese Methode bewirkt ein »Gleichmachen« der Altersstruktur und erlaubt die Berechnung von Sterberaten unter Ausschluss eines Alterseffektes.

Sterblichkeitsrate, roh

Zahl der Gestorbenen an einer Krankheit während eines bestimmten Zeitraumes, häufig ein Jahr, im Verhältnis zur beobachteten Bevölkerung; häufig je 100.000 Einwohner angegeben.

Wohngeld

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum, wenn die Höhe der Miete oder Belastung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Haushaltes übersteigt. Damit soll auch einkommensschwächeren Bevölkerungsschichten ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen ermöglicht werden. Auf die Zahlung von Wohngeld besteht bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ein Rechtsanspruch.

 

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