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Teil III: Resümee und Handlungsperspektiven

von: Dr. Judith Oexle, Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD im Jahr 2014 wurde die Staatsregierung beauftragt,

  1. »Beginnend 2016 eine wissenschaftsbasierte, qualifizierte und kontinuierliche Sozialberichterstattung zu etablieren.
  2. Diese soll in regelmäßigen Abständen, mindestens aber alle fünf Jahre erfolgen.
  3. Mit Unterstützung des Statistischen Landesamtes soll daneben auch eine quantitative und qualitative Sozialberichterstattung für die kommunale Ebene ermöglicht werden. Geprüft wird, inwieweit dafür zusätzliche Ressourcen notwendig sind.
  4. Im Zuge der Sozialberichterstattung prüfen wir, ob wir die Statistik über Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen im Freistaat wiederaufnehmen.«

Um den Auftrag des Koalitionsvertrages zu erfüllen, eine quantitative und qualitative Sozialberichterstattung bei den Kommunen zu ermöglichen, gilt es, den aktuellen Stand der kommunalen Berichterstattung vornehmlich zu sozialen Themen zu prüfen. Wie wird berichtet? Was wird berichtet – gibt es standardisierte Indikatoren? Wird regelmäßig berichtet? Gibt es lebenslagenorientierte Berichte (ähnlich dem hier vorgelegten Sozialbericht) auch auf kommunaler Ebene?

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