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Prognose des zukünftigen Bedarfs an Beschäftigten in der Pflege bis 2030

Mit dem Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen im Freistaat Sachsen steigt auch der zukünftige Bedarf an Beschäftigten in ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen. Abbildung 7-11 (linke Abbildung) zeigt, ausgehend von der Zahl der Beschäftigten im Jahr 2015, bis 2030 einen kontinuierlich steigenden Bedarf an Beschäftigten in der ambulanten und stationären Pflege. Dabei fällt der Anstieg des Bedarfs an Beschäftigten zwischen 2015 und 2030 in der stationären Pflege (+39,1%) deutlich höher aus als in der ambulanten Pflege (+28,6%).188

Abbildung 7-11: Beschäftigte und voraussichtlicher Bedarf an Beschäftigten in der ambulanten und stationären Pflege im Freistaat Sachsen, 2015* bis 2030 (Abbildung links, absolut) sowie Veränderung der Entwicklung des voraussichtlichen Bedarfes an Beschäftigten in den ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen im Vergleich zur Entwicklung der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter in Sachsen, 2020 bis 2030 im Vergleich zu 2015 (Abbildung rechts, in Prozent)

Die Anzahl Beschäftigter in der ambulanten Pflege wird von 2015 bis 2030 von 18.572 auf 23.599 Personen steigen. Die Anzahl Beschäftigter in der stationären Pflege steigt von 29.057 auf 39.887 an. Der Bedarf an Beschäftigten wird bis 2020 um 15,2 Prozent, bis 2020 um 27,3 Prozent und bis 2030 um 35 Prozent zunehmen. Gleichzeitig nimmr die Zahl der Personen im erwersbfähigen Alter ab.

* Der Wert für 2015 ist durch eine Musterung hervorgehoben, da es sich – im Gegensatz zu den Werten für 2020, 2025 und 2030 – um einen Ist-Wert handelt.
Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, 2015: Pflegestatistik beziehungsweise Bevölkerungsfortschreibung; 2020, 2025 und 2030: 6. Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung beziehungsweise Berechnung des Statistischen Landesamtes auf Basis der Pflegestatistik und der 6. Regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung für den Freistaat Sachsen, Variante 1,
eigene Darstellung Prognos AG

Dem voraussichtlichen Bedarf an Beschäftigten in der ambulanten und stationären Pflege gilt es, das voraussichtlich verfügbare Angebot an Beschäftigten im erwerbsfähigen Alter gegenüberzustellen. Gemäß der Annahme, dass auch künftig ein bestimmter Anteil der Personen im erwerbsfähigen Alter in der Altenpflege arbeitet, stellt deren Entwicklung (Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter: 15 bis unter 65 Jahre) einen guten Indikator zur Beschreibung der künftigen Arbeitskräftepotenziale dar. Abbildung 7-11 (rechte Abbildung oben) stellt die voraussichtlichen Entwicklungen bis 2030 grafisch dar. Während die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter laut der Prognose (Variante 1 der 6. Regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung)189 bis 2030 um 10,2 Prozent zurückgehen wird, wird der voraussichtliche Bedarf an Beschäftigten in den ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen um 35,0 Prozent und damit deutlich ansteigen.190 Damit besteht die Gefahr, dass der Bedarf an Pflegepersonal im Freistaat Sachsen in Zukunft nicht gedeckt werden kann. Eine signifikante Reduktion der hohen Teilzeitquote, familienfreundlichere Arbeitsbedingungen und das Anwerben ausländischer Fachkräfte wären Möglichkeiten, um dem Fachkräftemangel zu begegnen (siehe hierzu auch Kapitel Beschäftigte, Personal). Aber auch Maßnahmen, um Pflegekräfte länger in ihrem Beruf zu halten, wie beispielsweise die Anpassung der Arbeits- und Ausbildungsinhalte, die Umsetzung von innovativen Modellen der Arbeitsorganisation und Arbeitszeitmodellen sowie die Verbesserung der Interessensvertretung der Pflegekräfte stellen mögliche Ansätze dar.191

 

Fußnoten

188 Die Prognose des Bedarfs an Beschäftigten in ambulanten Pflegediensten (+28,6%) und stationären Pflegeeinrichtungen (+39,1%) fällt im Vergleich zum Anstieg der professionell betreuten Pflegebedürftigen in ambulanten Pflegediensten (+20,6%) und stationären Pflegeeinrichtungen (+23,8%) sehr hoch aus. Dies liegt darin begründet, dass die hier zugrundeliegende Prognose der Pflegebedürftigen des Statistischen Landesamtes von einem höheren Anstieg der professionell zu betreuenden Pflegebedürftigen zwischen 2015 und 2030 ausgeht (+33,8%) als das FZG (+22,2%). Die Gründe für die Abweichungen bei den Prognosen der Pflegebedürftigen wurden bereits in Fußnote 187 näher erläutert.

189 Für Sachsen erstellt das Statistische Landesamt die Bevölkerungsprognosen in zwei Varianten. Die Varianten unterscheiden sich im Hinblick auf die Annahmen zur Geburtenhäufigkeit und Migration (siehe Kasten im Kapitel Bevölkerungsvorausberechnung).

190 In der Variante 2 der 6. Regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Landesamtes für den Freistaat Sachsen fällt der Zuwachs des Bedarfs an Beschäftigten bis 2030 etwas geringer aus (+33,3%), während die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter bis 2030 noch stärker zurückgeht (-14,0%). Die Prognose des Bedarfs an Beschäftigten in ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen (+35,0%) fällt im Vergleich zum vom FZG prognostizierten Anstieg der professionell betreuten Pflegebedürftigen in ambulanten Pflegediensten (+20,6%) und stationären Pflegeeinrichtungen (+23,8%) sehr hoch aus (siehe Abbildung 7-7). Dies liegt abermals darin begründet, dass die hier zugrundeliegende Prognose der Pflegebedürftigen des Statistischen Landesamtes für 2030 (Variante 1: 132.153 Pflegebedürftige) höher ausfällt als die weiter oben in der Zusammenfassung ausgewiesene Prognose der Pflegebedürftigen des FZG (120.667 Pflegebedürftige). Die Gründe für die Abweichungen wurden bereits in Fußnote 187 näher erläutert.

191 Siehe hierzu Prognos (2018). Neben den in der Studie beschriebenen Maßnahmen könnte es jenseits des klassischen Pflegemarktes sinnvoll sein, örtliche, selbstorganisierte sowie ehrenamtliche Angebote zu fördern, die Pflegebedarfe als sorgende Gemeinschaft vor Ort zumindest zum Teil befriedigen können. Um diese Potenziale zu aktivieren, könnte eine »intrinsische Prämie« (über die Anerkennung durch die öffentliche Gemeinschaft) eine wichtige Rolle spielen.

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