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Beschreibung zentraler Datenquellen und Methoden

Der weitaus überwiegende Teil der Daten in diesem Kapitel entstammt dem Indikatorensatz der Gesundheitsberichterstattung (GBE) der Länder. Dieser wird von der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) beschlossen und bildet die Grundlage der Länder-Gesundheitsberichterstattung. Alle Indikatoren folgen der Systematik nach Bundes-, Kern- und Länderindikatoren. In diesem Bericht wurden Daten der Themenfelder 3, 4 und 7 des Indikatorensatzes verwendet. Den Kern bildet dabei die Betrachtung von Lebenserwartung, Sterberaten und der Krankenhausdiagnosen. Ergänzend werden Daten aus der ambulanten Versorgung hinzugezogen, soweit diese vorhanden sind. Daten zu Arbeitsunfähigkeit, Reha­bilitationsmaßnahmen der Deutschen Rentenversicherung und zu Rentenzugängen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erlauben zusätzlich einen Blick auf die persönlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen von Krankheit. Wo es sinnvoll ist und die Datenlage eine kleinräumige Darstellung der gesundheitlichen Lage in Sachsen auf Kreisebene erlaubt, werden Verteilung und Auffälligkeiten der Daten in Kartenform präsentiert.

Der Großteil der Daten wurde vom Statistischen Landesamt des Freistaates zur Verfügung gestellt. Ergänzend wurden Daten der Gesundheitsberichtserstattung des Bundes, der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsens (KVS), der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e.V. (GEKID) und des Versorgungsatlanten des Zentralinstitutes für die kassenärztliche Versorgung (Zi) herangezogen.

Todesursachsenstatistik

Die amtliche Todesursachsen- und Bevölkerungsstatistik des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen ermöglicht differenzierte Aussagen zu Lebenserwartung, Sterbeziffern und vermeidbaren Sterbefällen. Grundlage sind die von Ärzten ausgestellten Todesbescheinigungen, auf der die Krankheiten aufgeführt werden, die zum Tod geführt haben. In die Todesursachenstatistik fließt nur das sogenannte Grundleiden ein, das heißt die Krankheit, die als Auslöser aller anderen Krankheiten gilt, die zum Tod geführt haben.

Krankenhausstatistik

Die Krankenhausstatistik des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen erfasst in einer für alle Krankenhäuser verpflichteten Vollerhebung Struktur- und Leistungsdaten. Entscheidend für diesen Bericht ist die Erfassung des Morbiditäts- oder Krankheitsgeschehens. Die Diagnosestatistik ist fallbezogen und gibt Auskunft über Anzahl und Ursachen von stationären Behandlungen eines jeweiligen Jahres. Als patientenbezogene Merkmale werden Hauptdiagnose, Alter, Geschlecht, Behandlungsort und Wohnort der Patienten erhoben. Es muss allerdings berücksichtigt werden, dass bei Krankenhausdiagnosen die Fälle innerhalb eines Jahres gezählt werden und nicht Personen. Daher gehen Personen mit mehreren Krankenhausaufenthalten in einem Jahr gehen in die Statistik auch mehrfach ein.

Lebenserwartung

Die Lebenserwartung erlaubt die Beschreibung der gesundheitlichen Lage einer Bevölkerung. Sie ermöglicht den Vergleich zeitlicher und regionaler Entwicklungen und gehört zu den wichtigsten Kennzahlen der Gesundheitsberichterstattung. Die Lebenserwartung basiert auf Periodensterbetafeln mit Daten der Gestorbenen und der Durchschnittbevölkerung der letzten drei Jahre.125 Infolge dessen handelt es sich bei der angegebenen Lebenserwartung um den Durchschnitt eines Dreijahreszeitraumes. Der Lesbarkeit halber wird im Bericht nur die letzte Jahreszahl des Erfassungszeitraumes angegeben. Bei der Lebenserwartung von 2015 handelt es sich daher um die durchschnittliche Lebenserwartung des Zeitraumes 2013/2015.

Altersstandardisierung

Alter hat einen starken Effekt auf Sterblichkeit und Krankheitslast einer Bevölkerung. Auf Kreis- und Gemeindeebene können sich Bevölkerungen mitunter stark hinsichtlich der Altersstruktur unterscheiden. So ist in größeren Städten das Durchschnittsalter zumeist niedriger als auf dem Land, was einen direkten Vergleich erschwert.

Die (direkte) Altersstandardisierung ist ein wichtiges epidemiologisches Verfahren, um sinnvolle Vergleiche zwischen Bevölkerungen mit unterschiedlicher Altersstruktur zu ermöglichen. Auf diese Weise kann man sowohl unterschiedliche Regionen als auch die Situation einer Region zu unterschiedlichen Zeitpunkten vergleichen.

Bei der Altersstandardisierung werden daher altersspezifische Sterberaten der zu untersuchenden Bevölkerungen mit der Bevölkerungsstruktur einer Referenzbevölkerung gewichtet. Diese Methode bewirkt ein »Gleichmachen« der Altersstruktur der zu untersuchenden Bevölkerungen und erlaubt die Berechnung von Sterberaten unter Ausschluss eines Alterseffektes.

Beispiel: Die absolute Zahl Gestorbener in Sachsen steigt seit einigen Jahren an, da die sächsische Bevölkerung älter wird und die Sterbewahrscheinlichkeit im Alter höher ist. Die altersstandardisierte Sterberate sinkt allerdings im gleichen Zeitraum, das heißt wenn Sachsen die Altersstruktur der Referenzbevölkerung hätte, stürben im Zeitverlauf tatsächlich weniger Personen im Jahr.

Standardmäßig wird in der Gesundheitsberichterstattung des Bundes und der Länder die »Alte Europastandardbevölkerung« als Referenzbevölkerung gewählt. Soweit nicht anderweitig angeben verwendet dieser Bericht altersstandardisierte Kennzahlen, die anhand der Alten Europastandardbevölkerung berechnet wurden.

 
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