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Eheschließungen und Ehescheidungen

In Sachsen werden vergleichsweise wenige Ehen geschlossen und folglich auch weniger geschieden. Das durchschnittliche Heiratsalter Lediger liegt in Sachsen über dem Bundesdurchschnitt. 2015 waren ledige Männer bei Eheschließung in Sachsen im Durchschnitt 34,8 Jahre alt (Deutschland: 33,8), ledige Frauen 32,2 Jahre (Deutschland: 31,2).54

Seit 2005 ist die Zahl der Ehen von 4 auf 4,6 je eintausend Einwohnern gestiegen, die Zahl der Ehescheidungen von zwei auf 1,7 je eintausend Einwohnern gesunken (Abbildung 4-41). Diese Entwicklung ist auch für Ostdeutschland und Deutschland insgesamt zu beobachten. Bezogen auf die Bevölkerung wurden 2015 in Deutschland die meisten Ehen in Mecklenburg-Vorpommern mit 6,9 Ehen je eintausend Einwohnern geschlossen, die wenigsten in Hamburg mit 3,6.

Bei den Ehescheidungen lag einzig Mecklenburg-Vorpommern mit einem Wert von 1,6 je eintausend Einwohnern noch unter dem von Sachsen. Die meisten Ehescheidungen gab es in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen mit jeweils 2,2 je eintausend Einwohnern.

Abbildung 4‑41: Eheschließungen und Ehescheidungen, in Sachsen, Deutschland und den neuen Bundesländer, je eintausend Einwohnern, 2005 bis 2015

Bei den Eheschließungen zeigt sich ein leichter Anstieg für Sachsen, den neuen Bundesländern inkl. Berlin und Deutschland. Ehescheidungen sind von 2005 bis 2015 um circa 2-4 Prozent gesunken.

Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen und Statistisches Bundesamt,
eigene Darstellung Prognos AG

In der Hälfte der Ehen, die im Jahr 2015 geschieden wurden, gab es minderjährige Kinder (Abbildung 4-42). Die Zahl der betroffenen Kinder war zwischen 2005 und 2008 zunächst gesunken. Trotz der sinkenden Zahl an Ehescheidungen stieg die Zahl betroffener Kinder ab 2013 wieder leicht an. Dies ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auf den Umstand zurückzuführen, dass es wieder mehr Kinder in Sachsen gibt und der Anteil der Mehrkindfamilien steigt (mehr hierzu in Kapitel Kinder und Jugendliche in Sachsen).

Abbildung 4‑42: Anzahl der von Ehescheidungen betroffenen minderjährigen Kinder absolut (linke Achse, Linie) sowie Anteil der Ehescheidungen mit minderjährigen Kindern in Prozent (rechte Achse, Säulen), 2005 bis 2015

Die Zahl der von Scheidungen betroffenen minderjährigen Kindern sank von 6.233 in 2005 auf 4.800 in 2010 und stieg bis 2015 auf 5.367 an. Der Anteil der Scheidungen mit minderjährigen Kindern sank von 53% in 2005 auf 44% in 2008 und stieg auf 50% bis 2015

Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen,
Berechnung der Anteile Darstellung und Prognos AG

 

Fußnoten

54 Statistischer Bericht des Statistischen Landesamts des Freistaates Sachsen des Jahres 2016 A II 3 – j/15: Eheschließungen, Geborene und Gestorbene im Freistaat Sachsen und Statistisches Bundesamt (Destatis). https://www.destatis.de/DE/Zahlen-Fakten/GesellschaftStaat/Bevoelkerung/Eheschliessungen/Tabellen/EheschliessungenHeiratsalter.html (Abruf am 10.10.2018).

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