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Im Blickpunkt: Alleinerziehende in Sachsen

Was bedeutet »alleinerziehend«?

2015 gab es in Sachsen 93.400 Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern. Dabei ist die Lebensform »Alleinerziehend« zumeist kein Dauerzustand. Ein Viertel der Alleinerziehenden verlässt innerhalb der ersten drei Jahre diesen Status wieder.65 Da unter Alleinerziehenden in der Statistik Lebensformen verstanden werden, die ohne Partner mit Kindern in einem Haushalt zusammenleben66, ist nicht ausgeschlossen, dass sie einen Partner oder eine Partnerin haben, der beziehungsweise die außerhalb des Haushaltes lebt. Befragungen zufolge lebt fast jede dritte alleinerziehende Mutter in einer festen Beziehung.67

Anteil Alleinerziehender im Bundesvergleich

2015 gab es sowohl absolut (Abbildung 4-46) als auch anteilig an allen Familien mit minderjährigen Kindern mehr Alleinerziehende als 2005 (Abbildung 4-61). Allerdings waren es etwas weniger als noch im Vorjahr. Während in Sachsen fast ein Viertel der Familien Alleinerziehende sind, sind es im Bundesdurchschnitt mit 21 Prozent etwas weniger.

Abbildung 4-61: Anteil der Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern in Sachsen und Deutschland, in Prozent, 2005 bis 2015

Die Zahl der Alleinerziehenden in Sachsen stieg von 21 Prozent im Jahr 2005 bis auf 26 Prozent im Jahr 2014 und sank bis 2015 auf 24 Prozent. In Deutschland stieg die Zahl der Alleinerziehenden von 18 Prozent im Jahr 2005 auf 21 Prozent im Jahr 2015.

Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen und Statistisches Bundesamt, Mikrozensus,
eigene Darstellung Prognos AG

Wie Abbildung 4-62 zeigt, liegt Sachsen im Vergleich mit den anderen Bundesländern im Mittelfeld. In Ostdeutschland sowie in den Stadtstaaten ist der Anteil Alleinerziehender an den Familien mit minderjährigen Kindern deutlich höher als in Westdeutschland. In Berlin handelt es sich bei fast einem Drittel der Familien um Alleinerziehende. Von den neuen Bundesländern weist Sachsen den niedrigsten Anteil Alleinerziehender auf. Mit rund einem Viertel ist der Anteil nichtehelicher Lebensgemeinschaften in Sachsen aber höher als in allen anderen Bundesländern.

Abbildung 4-62: Familien mit Kindern unter 18 Jahren in Deutschland insgesamt und nach Bundesländern (sortiert nach Anteil der Alleinerziehenden) und Familientyp, in Prozent, 2015

Die Anzahl der Kinder mit Kindergeldzuschlag sank von 9.988 im Jahr 2005 auf 6.945 im Jahr 2015. Die Zahlbeträge sanken von 19.660.539 im Jahr 2005 auf 14.400.882 im Jahr 2015.

Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen und Statistisches Bundesamt, Mikrozensus,
eigene Darstellung Prognos AG

Daten zum Anteil der Alleinerziehenden auf Ebene der Kreisfreien Städte und Landkreise liegen zuletzt für den Zensus 2011 vor. Es zeigt sich, dass der Anteil Alleinerziehender in den Städten höher war als in den Landkreisen. In der Stadt Leipzig waren ein Drittel der Familien alleinerziehend, während es im Erzgebirgskreis nur jede fünfte Familie war.68

Alleinerziehende Väter

2015 waren 88 Prozent der Alleinerziehenden Mütter. Allerdings ist der Anteil der Väter unter den Alleinerziehenden zwischen 2010 und 2014 gestiegen (Abbildung 4-63).

Abbildung 4-63: Alleinerziehende Väter (absolut, Säulen) sowie Anteil alleinerziehender Väter unter den Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 Jahren (in %, Linie) in Sachsen, 2005 bis 2015

Im Jahr 2005 lag die Zahl der alleinerziehenden Väter bei 7.100 und stieg bis 2014 auf 12.500. Im Jahr 2015 lag die Zahl bei 11.300. Der Anteil der alleinerziehenden Väter an allen Alleinerziehenden stieg von 8 Prozent im Jahr 2005 auf 13 Prozent im Jahr 2014 und lag im Jahr 2015 bei 12 Prozent.

Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Mikrozensus,
eigene Darstellung Prognos AG

Familienstand Alleinerziehender

Aufgrund der geringen Heiratsneigung in Sachsen verwundert es nicht, dass der überwiegende Teil der Alleinerziehenden ledig ist (Abbildung 4-64, vergleiche Kapitel Familien mit minderjährigen Kindern). Seit 2005 ist der Anteil Lediger zudem von 50 auf 57 Prozent angestiegen. 2015 waren 28 Prozent der Alleinerziehenden geschieden, weitere 11 Prozent verheiratet, aber getrennt lebend. 4 Prozent waren verwitwet.

Abbildung 4-64: Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren in Sachsen nach Familienstand, in Prozent, 2005 bis 2015

Im Jahr 2005 waren 50 Prozent aller Alleinerziehenden ledig, 14 Prozent waren verheiratet getrennt lebend, 32 Prozent waren geschieden und 4 Prozent waren verwitwet. Im Jahr 2015 waren 57 Prozent aller Alleinerziehenden ledig, 11 Prozent waren verheiratet getrennt lebend, 28 Prozent waren geschieden und 4 Prozent waren verwitwet.

Absolute Zahlen der Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern finden sich in Abbildung 4-49.
Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Mikrozensus. Der Anteil der verwitweten Alleinerziehenden wurde von Prognos aus den anderen Anteilen abgeleitet und ist aufgrund geringer Fallzahl mit einem hohen relativen Standardfehler behaftet.
Eigene Darstellung Prognos AG

Anzahl der Kinder

Der Anteil der Mehrkindfamilien ist auch bei den Alleinerziehenden gestiegen (Abbildung 4-65). 2005 hatten nur 23 Prozent der Alleinerziehenden zwei oder mehr minderjährige Kinder, 2015 war es ein Drittel. Allerdings finden sich Mehrkindfamilien nach wie vor am häufigsten bei Ehepaaren. Auch nichteheliche Lebensgemeinschaften haben häufiger zwei oder drei und mehr minderjährige Kinder als Alleinerziehende.

Abbildung 4-65: Familien mit Kindern unter 18 Jahren in Sachsen nach Familientyp und Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, in Prozent, 2005 und 2015

Im Jahr 2005 hatten 59 Prozent aller Ehepaare mit Kind genau ein Kind, 34 Prozent zwei Kinder und 7 Prozent drei und mehr Kinder. Im Jahr 2015 hatten 48 Prozent aller Ehepaare mit Kind genau ein Kind, 41 Prozent zwei Kinder und 11 Prozent drei und mehr Kinder. Im Jahr 2005 hatten 69 Prozent aller nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Kind genau ein Kind, 25 Prozent zwei Kinder und 6 Prozent drei und mehr Kinder. Im Jahr 2015 hatten 64 Prozent aller nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Kind genau ein Kind, 29 Prozent zwei Kinder und 7 Prozent drei und mehr Kinder. Im Jahr 2005 hatten 77 Prozent aller Alleinerziehenden mit Kind genau ein Kind, 19 Prozent zwei Kinder und 4 Prozent drei und mehr Kinder. Im Jahr 2015 hatten 67 Prozent aller Alleinerziehenden mit Kind genau ein Kind, 27 Prozent zwei Kinder und 6 Prozent drei und mehr Kinder.

Absolute Zahlen der Familien mit minderjährigen Kindern finden sich in Abbildung 4-49.
Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Mikrozensus. Der Anteil der Alleinerziehenden mit 3 und mehr Kindern wurde von Prognos aus den anderen Anteilen abgeleitet und ist aufgrund geringer Fallzahl mit einem hohen relativen Standardfehler behaftet.
Eigene Darstellung Prognos AG

Ausbildungsabschluss

Alleinerziehende haben überwiegend eine Lehrausbildung beziehungsweise einen Berufsfachschulabschluss. Nur 14 Prozent der Alleinerziehenden haben einen Fachhoch- oder Hochschulabschluss, fast genauso viele haben keinen beruflichen Ausbildungsabschluss. Bei Ehepaaren hat die Familienbezugsperson – in der Regel der Mann (siehe Fußnote 70) – fast doppelt so häufig einen Fachhoch- oder Hochschulabschluss und in nur 4 Prozent keinen beruflichen Ausbildungsabschluss.

Abbildung 4-66: Familien mit minderjährigen Kindern in Sachsen nach Familientyp und höchstem beruflichem Ausbildungsabschluss69 der Familienbezugsperson70, in Prozent, 2015

Bei 27 Prozent der Ehepaare hatte in 2015 die Familienbezugsperson einen Fachhochschul- oder Hochschulabschluss, 13 Prozent eine Meister- oder Technikerausbildung oder einen Fachschulabschluss, 56 Prozent eine Lehrausbildung oder einen gleichwertigen BFS-Abschluss und 4 Prozent keinen beruflichen Ausbildungsabschluss. Bei 15 Prozent der nichtehelichen Lebensgemeinschaften hatte 2015 die Familienbezugsperson einen Fachhochschul- oder Hochschulabschluss, 11 Prozent eine Meister- oder Technikerausbildung oder einen Fachschulabschluss, 59 Prozent eine Lehrausbildung oder einen gleichwertigen BFS-Abschluss und 13 Prozent keinen beruflichen Ausbildungsabschluss. 14 Prozent der Alleinerziehenden hatte 2015 einen Fachhochschul- oder Hochschulabschluss, 14 Prozent eine Meister- oder Technikerausbildung oder einen Fachschulabschluss, 59 Prozent eine Lehrausbildung oder einen gleichwertigen BFS-Abschluss und 13 Prozent keinen beruflichen Ausbildungsabschluss.

Absolute Zahlen der Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern finden sich in Abbildung 4-49.
Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Mikrozensus,
eigene Darstellung Prognos AG

Beteiligung am Erwerbsleben

Alleinerziehende in Sachsen sind überwiegend erwerbstätig. 2015 lag die Erwerbstätigenquote bei 73 Prozent – immerhin 11 Prozentpunkte über der Quote von 2005. 2005 war noch ein Viertel der Alleinerziehenden erwerbslos, 2015 war es nur noch jede/r Zehnte. Der Anteil der Nichterwerbspersonen – zum Beispiel Hausfrauen (siehe Fußnote 61) – lag 2015 bei 17 Prozent.

Abbildung 4-67: Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern in Sachsen nach Beteiligung am Erwerbsleben, in Prozent, 2005 bis 2015

Im Jahr 2005 waren 62 Prozent der Alleinerziehenden erwerbstätig, 25 Prozent waren erwerbslos und 14 Prozent waren Nichterwerbspersonen. Im Jahr 2015 waren 73 Prozent der Alleinerziehenden erwerbstätig, 10 Prozent waren erwerbslos und 17 Prozent waren Nichterwerbspersonen.

Absolute Zahlen der Alleinerziehenden mit minderjährigen Kinder finden sich in Abbildung 4-49.
Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Mikrozensus,
eigene Darstellung Prognos AG

Vergleicht man die Erwerbstätigenquoten von alleinerziehenden Müttern und Müttern aus Paarfamilien71, so zeigt sich, dass Mütter aus Paarfamilien in Sachsen häufiger erwerbstätig sind als alleinerziehende Mütter (Abbildung 4-68). Allerdings hat seit 2005 eine Annäherung der Erwerbstätigenquoten stattgefunden. Die Differenz ist von 13,1 auf 8,5 Prozentpunkte gesunken. Sowohl bei den Alleinerziehenden als auch bei den Müttern aus Paarfamilien ist der Anteil derer, die in Teilzeit arbeiten, von 39 Prozent im Jahr 2005 auf etwa die Hälfte im Jahr 2015 gestiegen.

Abbildung 4-68: Erwerbstätigen- und Teilzeitquoten von alleinerziehenden Müttern und Müttern aus Paarfamilien mit Kindern unter 18 Jahre in Sachsen, in Prozent, 2005 bis 2015

Die Teilzeitquote der erwerbstätigen alleinerziehenden Mütter stieg von 39 Prozent im Jahr 2015 auf 50 Prozent 2015. Die Teilzeitquote der Mütter in Paarfamilien stieg von 39 Prozent im Jahr 2005 auf 51 Prozent 2015. Die Erwerbstätigenquote der alleinerziehenden Mütter stieg von 61 Prozent im Jahr 2005 auf 73 Prozent 2015. Die Erwerbstätigenquote der Mütter in Paarfamilien stieg von 74 Prozent im Jahr 2005 auf 81 Prozent 2015.

Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Mikrozensus,
eigene Darstellung Prognos AG

SGB-II-Bezug

Die SGB-II-Bezugsquote von Alleinerziehenden war seit 2006 stark rückläufig (Abbildung 4-69). Zwar bezieht in Sachsen immer noch ein höherer Anteil Alleinerziehender SGB-II-Leistungen als in Deutschland insgesamt, die Quoten haben sich jedoch deutlich angenähert. Bei den Paarfamilien zeigt sich eine ähnliche Entwicklung, allerdings auf deutlich niedrigerem Niveau. Sie beziehen mit einer Quote von 8 Prozent sehr viel seltener SGB-II-Leistungen als Alleinerziehende mit 42 Prozent.

Abbildung 4-69: SGB-II-Bezugsquoten von Paar- und Alleinerziehenden-Haushalten mit minderjährigen Kindern in Sachsen und Deutschland, in Prozent, 2006 bis 2015

Im Jahr 2005 waren 62 Prozent der Alleinerziehenden erwerbstätig, 25 Prozent waren erwerbslos und 14 Prozent waren Nichterwerbspersonen. Im Jahr 2015 waren 73 Prozent der Alleinerziehenden erwerbstätig, 10 Prozent waren erwerbslos und 17 Prozent waren Nichterwerbspersonen.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit,
eigene Darstellung Prognos AG

Lebensunterhalt

Alleinerziehende können zunehmend ihren Lebensunterhalt überwiegend aus Erwerbstätigkeit finanzieren (Abbildung 4-70). 2005 war dies nur der Hälfte der Alleinerziehenden möglich, 2015 waren es 65 Prozent. Ein Viertel von ihnen bestreitet allerdings immer noch den überwiegenden Lebensunterhalt aus Arbeitslosengeld I oder II. Bei den Bezugspersonen in Paarfamilien ist dies nur bei 5 Prozent der Fall. Dies liegt daran, dass es sich bei den Bezugspersonen in Paarbeziehungen meist um die Väter handelt72 und diese zumeist in Vollzeit erwerbstätig sind (Abbildung 4-55).

Aufgrund der besseren Berufsausbildung der Bezugspersonen in Paaren gegenüber den Alleinerziehenden (Abbildung 4-66) ist zudem davon auszugehen, dass diese auch höhere Einkommen erzielen.

Abbildung 4-70: Überwiegender Lebensunterhalt der Bezugsperson73 von Paaren und Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern in Sachsen, in Prozent, 2005 bis 2015

Im Jahr 2005 konnten 82 Prozent aller Paare mit minderjährigen Kindern ihren Lebensunterhalt überwiegend durch eigene Erwerbstätigkeit bestreiten, 13 Prozent waren auf Arbeitslosengeld I oder II angewiesen, 5 Prozent machten sonstige Angaben. 2015 konnten 90 Prozent der Paare ihren Lebensunterhalt überwiegend durch eigene Erwerbstätigkeit bestreiten, 5 Prozent waren auf Arbeitslosengeld I oder II angewiesen, 5 Prozent machten sonstige Angaben. Bei den Alleinerziehenden konnten 2005 50 Prozent ihren Lebensunterhalt überwiegend durch eigene Erwerbstätigkeit bestreiten, 39 Prozent waren auf Arbeitslosengeld I oder II angewiesen, 12 Prozent machten sonstige Angaben. 2015 konnten 65 Prozent ihren Lebensunterhalt überwiegend durch eigene Erwerbstätigkeit bestreiten, 25 Prozent waren auf Arbeitslosengeld I oder II angewiesen, 9 Prozent machten sonstige Angaben.

Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Mikrozensus,
eigene Darstellung Prognos AG

Unterhaltsvorschuss

Die zunehmende Erwerbstätigkeit der Alleinerziehenden trägt möglicherweise auch dazu bei, dass die Inanspruchnahme von Unterhaltsvorschussleistungen in Sachsen leicht rückläufig ist. Der Unterhaltsvorschuss ist eine familienbezogene Bundesleistung, den Alleinerziehende erhalten, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten. Wenn der andere Elternteil durch zunehmende Erwerbstätigkeit vermehrt Unterhalt leisten kann und/oder Alleinerziehende durch Erwerbsarbeit selbst für den Lebensunterhalt sorgen können, sind sie seltener auf Unterhaltsvorschussleistungen angewiesen.74

Abbildung 4-71: Leistungsbezieher von Unterhaltsvorschussleistungen absolut (schwarze Linie, linke Achse) sowie Zahl der Alleinerziehenden (grüne Linie, linke Achse) und Anteil der erwerbstätigen Alleinerziehenden, in Prozent (Säulen, rechte Achse), Sachsen 2005 bis 2015

Der Inhalt der Grafik wird im Folgenden beschrieben.

Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz – UVG-Geschäftsstatistik R sowie Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Mikrozensus,
eigene Darstellung Prognos AG

Im Jahr 2015 haben rund 31.000 Alleinerziehende Unterhaltsvorschussleistungen bezogen. Damit liegt der absolute Wert der Leistungsbezieher kaum über dem Wert von 2005 (rund 30.400 Leistungsbezieher), obwohl die Anzahl der Alleinerziehenden von 85.600 (2005) auf 93.400 (2015) gestiegen ist.75

Eine andere mögliche Erklärung für den Rückgang der Leistungsbezieher ist die zunehmende Erwerbstätigenquote von Vätern in Sachsen insgesamt. Durch eigene Erwerbstätigkeit sind möglicherweise mehr Väter, die getrennt von ihren Partnerinnen und Kindern leben, in der Lage, Unterhaltsleistungen zu erbringen; in der Folge sind Beantragung und Bezug von Unterhaltsvorschuss nicht erforderlich.

Haushaltseinkommen

Wie bereits berichtet, fielen die Einkommenszuwächse von Alleinerziehenden deutlich geringer als die von Paaren mit minderjährigen Kindern aus (26 gegenüber 41%). Der Median des äquivalenzgewichteten monatlichen Haushaltsnettoeinkommens (vergleiche: Einkommen und Vermögen (Fußnote 26)) lag 2015 bei Alleinerziehenden mit einem minderjährigen Kind bei 976 Euro, bei Alleinerziehenden mit zwei oder mehr minderjährigen Kindern bei 898 Euro (Abbildung 4-72). Der Zuwachs seit 2005 fiel bei Alleinerziehenden mit zwei oder mehr minderjährigen Kindern mit 29 Prozent etwas höher aus als bei denjenigen mit nur einem Kind (26%).

Abbildung 4-72: Median des äquivalenzgewichteten monatlichen Haushaltsnetto-einkommens von Alleinerziehenden, in Euro, 2005 und Zuwachs von 2005 auf 2015

Alleinerziehende ohne, mit einem und mit zwei oder mehr Kindern konnten von einem Zuwachs von ungefähr 200 Euro von 2005 auf 2015 profitieren.

Quelle: IT.NRW, Mikrozensus,
eigene Darstellung Prognos AG

Der niedrigere Einkommenszuwachs ist wohl ein Grund dafür, dass die Armutsgefährdungsquote von Alleinerziehenden nicht gesunken ist (vergleiche Abbildung 4-26).

Wohnsituation

Alleinerziehende verfügen nur selten über Wohneigentum. Zwar ist der Anteil von 8 Prozent im Jahr 2003 auf 17 Prozent im Jahr 2013 gestiegen, Paare mit einem Kind und Paare mit zwei und mehr Kindern verfügten mit 42 beziehungsweise 60 Prozent auch 2013 deutlich häufiger über Wohneigentum. Dies hat zum einen damit zu tun, dass Alleinerziehende häufiger in den Städten wohnen76, wo Mietwohnungen häufiger sind, zum anderen liegt es an den begrenzten finanziellen Mitteln von Alleinerziehenden (vergleiche Abbildung 4-16 bis Abbildung 4-18).

Abbildung 4-73: Anteil der Haushalte mit Kindern unter 18 Jahren in Mietwohnung und Wohneigentum in Sachsen nach Haushaltstyp und Anzahl der Kinder, in Prozent, am 1. Januar 2003 und 2013

Zwischen 2003 und 2013 veränderte sich der Anteil der Haushalte mit minderjährigen Kindern in Mietwohnungen bei Paaren mit einem Kind von 53 Prozent auf 58 Prozent, bei Paaren mit zwei und mehr Kindern blieb er bei 40 Prozent, bei Alleinerziehenden sank er von 92 Prozent auf 83 Prozent. Die Eigenheimquote sank bei Paaren mit einem Kind von 47 auf 42 Prozent, bei Paaren mit zwei und mehr Kindern blieb sie bei 60 Prozent und bei Alleinerziehenden stieg sie von 8 Prozent auf 17 Prozent.

Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, EVS,
eigene Darstellung Prognos AG

Konsumausgaben

Alleinerziehende geben nur sehr wenig Geld für den Aufbau von Vermögen aus, da sie einen höheren Anteil ihres ausgabefähigen Einkommens für den Konsum aufwenden müssen (Abbildung 4-74). Während es bei den Alleinerziehenden 2013 86 Prozent (dies entspricht Ausgaben in Höhe von 1.744 Euro bei ausgabefähigen Einkommen und Einnahmen in Höhe von 2.019 Euro) waren, betrugen die Aufwendungen für den Konsum bei Paaren mit minderjährigen Kindern nur 74 Prozent.77 Absolut entspricht dies Aufwendungen für den Konsum in Höhe von 2.935 Euro bei ausgabefähigen Einkommen und Einnahmen in Höhe von 3.951 Euro.

Abbildung 4-74: Anteil der Konsumausgaben am ausgabefähigen Einkommen für Familien mit Kindern unter 18 Jahren insgesamt sowie Alleinerziehende und Paare mit Kindern unter 18 Jahren, in Prozent, 2003, 2008 und 2013

Die Grafik stellt die beschriebenen Konsumausgaben dar.

Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, EVS,
Berechnung der Anteile und Darstellung Prognos AG

Dass Alleinerziehende kaum sparen können, hat mehrere negative Konsequenzen: Anschaffungen oder Reparaturen von Haushaltsgeräten oder der Jahresurlaub mit Kindern stellen für sie besondere finanzielle Belastungen dar. Auch die vielfach nicht mögliche private Altersvorsorge erhöht für Alleinerziehende das Risiko der Altersarmut.

 

Fußnoten

65 BMFSFJ (2017): Familienreport 2017: Leistungen, Wirkungen, Trends. Berlin. S.19

66 Zu diesem Haushalt können noch weitere Personen und damit Lebensformen gehören, zum Beispiel ein Elternteil der/des Alleinerziehenden, also Großelternteil des Kindes.

67 Ebenda.

68 Statistisches Landesamt Sachsen: Haushalte, Familien, Wohnsituation: Ergebnisse des Zensus 2011.

69 Lehrausbildung, gleichwertiger BFS-Abschluss einschließlich Kollegschule, einjährige Schule des Gesundheitswesens, Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst in der öffentlichen Verwaltung und Anlernausbildung/berufliches Praktikum der Geburtsjahrgänge bis 1953; Meister-/Technikerausbildung, Fachschule einschließlich zwei- oder dreijährige Schule des Gesundheitswesens, Fach- oder Berufsakademie; Fachhoch-/Hochschulabschluss einschließlich Ingenieurschulabschluss und Verwaltungsfachhochschule.

70 Die Bezugsperson ist bei Ehepaaren der Ehemann, bei nichtehelichen (gemischtgeschlechtlichen) Lebensgemeinschaften der männliche Lebenspartner, bei gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften der/die ältere Lebenspartner/in, bei Alleinerziehenden der alleinerziehende Elternteil und bei Alleinstehenden die Person selbst. Bei gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften gleichaltriger Partner entscheidet die Reihenfolge, in der die Lebenspartner im Fragebogen eingetragen sind. Bezugsperson der Lebensgemeinschaft ist der Lebenspartner mit der niedrigeren Personennummer. Personen unter 15 Jahren sind als Bezugsperson der Lebensform ausgeschlossen.

71 Aufgrund der geringen Fallzahl liegen keine vergleichbaren Daten zu alleinerziehenden Vätern vor.

72 Die einzige Ausnahme bilden gleichgeschlechtliche Frauen-Paare.

73 Vergleiche Fußnote 62 und 63

74 Dabei ist zu beachten, dass die Leistung sich an die betroffenen Kinder richtet und unabhängig vom Einkommen des alleinerziehenden Elternteiles gezahlt wird.

75 Mit der Novellierung des Unterhaltsvorschussgesetzes wurden zum 1. Juli 2017 die Leistungen ausgeweitet. Da Unterhaltsvorschuss nun für einen längeren Zeitraum bezogen werden kann und die Höchstbezugsdauer aufgehoben wurde, ist perspektivisch mit einem Anstieg der Leistungsbezieher zu rechnen. Dies ist jedoch in den Daten noch nicht abzusehen, weil der Sozialbericht den Zeitraum von 2005 bis 2015 betrachtet.

76 Zum Zeitpunkt des Zensus lebten 37 Prozent der Alleinerziehenden in den Kreisfreien Städten Leipzig, Dresden und Chemnitz. Von den nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Kindern waren es nur 33 Prozent, von den Ehepaaren mit Kindern nur 27 Prozent (Statistisches Landesamt Sachsen: Haushalte, Familien, Wohnsituation: Ergebnisse des Zensus 2011). Mieter in Ballungszentren sind zudem stärker von Mieterhöhungen betroffen, was sich wiederum negativ auf das verfügbare Einkommen auswirkt.

77 Zu den Konsumausgaben zählen Ausgaben für Käufe und unterstellte Käufe (Entnahmen aus dem eigenen Betrieb, Mietwert der Eigentümerwohnungen, Deputate und Ähnliches) von Waren sowie die Zahlungen für Dienstleistungen und Reparaturen. Die privaten Konsumausgaben enthalten keine Ausgaben für direkte Steuern, Versicherungen, Übertragungen an andere private Haushalte oder Organisationen sowie Tilgung und Verzinsung von Krediten. Dies gilt auch für die Käufe von Grundstücken und Gebäuden sowie für Ausgaben zur Bildung von Geldvermögen.

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